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Hitze-Gefahren für Haustiere
"Entsetzliches Tierdrama auf dem Besucher-Parkplatz des Europa-Parks in Rust. Männer vom Ordnungsdienst entdeckten abends in einem silberfarbenen Kia drei tote Hunde. " [1]
Diese Tragödie ereignete sich vor einigen Jahren und ist leider nur eines von unzähligen Tierschicksalen, die aufgrund der Gedankenlosigkeit einiger Menschen qualvoll sterben müssen.
"Ist doch klar, dass man seinen Hund nicht den ganzen Tag im Auto sitzen lassen darf" ist die Reaktion vieler Menschen, doch den wenigsten ist bewusst, dass sich das Wageninnere bereits nach wenigen Minuten bei einer Außentemperatur von nur 20 °C auf bis zu 50 °C aufheizen kann - und das Tier somit in größte Lebensgefahr bringt. [2]
Auch ein leicht geöffnetes Fenster hilft dem Tier bei diesen Temperaturen nicht mehr. Da Tiere nicht wie wir Menschen schwitzen können um ihre Körpertemperatur zu regulieren, kann schon ein kurzer Einkauf im Supermarkt dem Tier das Leben kosten. Sie regulieren den Wärmeaustausch durch Hecheln. Die dadurch entstehende Wasserverdunstung muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Hat es dazu keine Möglichkeit, kommt es zur Hyperthermie, d.h. die Körpertemperatur steigt an, die Tiere kochen im wahrsten Sinne des Wortes innerlich und Zellen und Organe gehen kaputt. Ab 40 °C Körpertemperatur treten Kreislaufbeschwerden auf. Lebenswichtige Organe werden weniger mit Blut versorgt, was zum Schock führen kann. Steigt die Körpertemperatur auf 43 Grad Celsius an, gerinnt das körpereigene Eiweiß. Schließlich kollabiert das Tier nach qualvollem Kampf und stirbt an Herzversagen. [2]
Wer sein Tier bei Hitze im Auto zurück lässt, fügt ihm Leiden zu, verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz und muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. [3]
Hitze tötet - ein Aufklärungsspot von PETA
Doch was tun, wenn man selbst Zeuge eines im Auto eingesperrten Tieres wird? Zunächst einmal sollte man den Zustand einschätzen. Macht es noch einen recht fitten Eindruck, sollte der Autobesitzer im Supermarkt o.ä. ausgerufen werden. Ergibt dies keinen Erfolg oder ist der Zustand des Tieres bereits bedenklich, solltest du umgehend die Polizei rufen, den Fall genau schildern, versuche jede Einzelheit zu dokumentieren (genaue Uhrzeit, Zustand des Tieres, falls möglich Fotos/Videos machen) und suche dir Zeugen, um später nicht alleine da zu stehen. Falls sich weder der Autobesitzer ausfindig machen lässt, noch die Polizei kurzfristig kommen kann - du also alle anderen Möglichkeiten versucht hast - und das Tier in einem schlechten Zustand ist, bleibt als letzte Möglichkeit, die Scheibe einzuschlagen. Dabei sollte man unbedingt aufpassen, dass das Tier nicht verletzt wird und der Schaden so gering wie möglich gehalten wird (also am Besten eine Seitenscheibe einschlagen statt eine Front- oder Heckscheibe). Mit dem Einschlagen der Scheibe begeht man eine Straftat (Sachbeschädigung), die mit bis zu 2 Jahren Haft oder Geldstrafen angesetzt ist. Deshalb ist es unabdingbar, die Situation genau dokumentiert, die Polizei informiert und aussagefähige Zeugen zu haben um zu beweisen, dass du in dieser Situation richtig gehandelt hast. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Klage zurück genommen wird.Schattige Plätze im Sommer sind ein Muss für Kleintiere © Animalia
Nicht nur im Auto drohen im Sommer Gefahren. Kleintiere dürfen auf keinen Fall mit ihrem Gehege in der prallen Sonne stehen, ohne ausreichend Möglichkeiten sich im Schatten auszuruhen. Besonders ältere Katzen haben die Angewohnheit, sich oft stundenlang in die Mittagshitze zu legen, weshalb man immer ein Auge auf seine vierbeinigen Freunde haben sollte. Genug Trinkwasser sowie feuchte Handtücher bringen Abkühlung.Damit solche Situationen erst gar nicht passieren, ist Aufklärung hier enorm wichtig, denn viele Menschen unterschätzen die Gefahr. Sprecht deshalb Tierhalter direkt an, legt Infomaterial aus, hängt Plakate an öffentlichen Parkplätzen oder verteilt Flyer. Diese kann man z.B. bei TASSO oder PETA kostenlos beziehen.
[1] http://www.bild.de/regional/stuttgart/hu...98614.bild.html |
[2] http://www.tasso.net/Tierschutz/News/Arc...hon-ab-20-Grad- |
[3] Zwölfter Abschnitt § 17/18 TierSchG |